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Asylrecht

Fachkundige rechtliche Unterstützung im Bereich Asyl.

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Möchten Sie im Vereinigten Königreich Schutz beantragen?

Beantragung von Asyl und humanitärem Schutz:

Die Beantragung des Flüchtlingsstatus und des humanitären Schutzes im Vereinigten Königreich kann ein komplexer Prozess sein. Global Law agiert als Ihr rechtlicher Vertreter, unterstützt Sie während des gesamten Verfahrens und berät Sie über die notwendigen Schritte, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.

Global Law berät den Asylsuchenden über das anwendbare nationale Flüchtlingsrecht und die internationalen Rechtsinstrumente, die bei einem Schutzantrag Anwendung finden. Wir beraten auch in Bezug auf die UN-Flüchtlingskonvention von 1951, die Europäische Menschenrechtskonvention, den humanitären Schutz und den Human Rights Act 1998.

Unsere Einwanderungsberater bieten Ihnen professionelle Rechtsberatung zu Asylanträgen und -anträgen, Privatasyl, Beratung vor dem Asylscreening und nach dem Asylgespräch. Wir vertreten auch das Innenministerium im Namen des Asylbewerbers und erläutern den Hintergrund des Falles, das geltende Recht und die Gründe, warum der Flüchtlingsstatus gewährt werden sollte.

Familientreffen:

Eine Person, der danach Asyl, Flüchtlingsstatus oder humanitärer Schutz im Vereinigten Königreich gewährt wird, kann Familienmitglieder, die außerhalb des Vereinigten Königreichs bleiben, dabei unterstützen, dem Flüchtling im Vereinigten Königreich Gesellschaft zu leisten. Dieser Weg ist als Familienzusammenführung bekannt. Global Law unterstützt Familienangehörige von Personen, denen im Vereinigten Königreich der Asyl- und Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde (und von Personen mit humanitärem Schutz), bei der Beantragung einer Familienzusammenführung, um ihre Familienangehörigen im Vereinigten Königreich nachzuholen.

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Asyl und Humanitäre Rechtsmittel

Wird der Antrag auf Asyl oder humanitären Schutz abgelehnt, kann der Flüchtling bei der Asyl- und Einwanderungskammer (AIC) ein Rechtsmittel einlegen. Eine Berufung beim erstinstanzlichen Gericht kann unter folgenden Umständen eingelegt werden:

  1. Ablehnung eines Menschenrechtsanspruchs

  2. Ablehnung eines Schutzanspruchs

  3. Aufhebung des Schutzstatus

Global Law prüft die Begründetheit der Berufung, berät über die notwendigen Schritte, die mit der Berufung verbunden sind, berät über die Beweise, die zur Untermauerung der Asylberufung benötigt werden, und berät gegebenenfalls über Sachverständigenbeweise. Global entwirft dann die Berufungsbegründung und bereitet die Rahmenargumente sowie die Bündel von Asylanträgen vor. Unser leitender Anwalt für Einwanderungsfragen vertritt den Asylbewerber vor dem erstinstanzlichen Gericht der AIC.

Wird der Einspruch gegen den Flüchtlingsstatus oder den humanitären Schutz abgewiesen, beantragen unsere erfahrenen Einwanderungsberater die Zulassung der Berufung beim Upper Tribunal. Wenn die Genehmigung erteilt wird, vertreten wir den Beschwerdeführer vor dem AIC Upper Tribunal.

Danach unterstützen unsere Einwanderungsanwälte den Schutzantrag des Flüchtlingssuchenden vom ersten Schritt bis zum Stadium des AIC Upper Tribunal

Staatenlose Personen Berufungen

Wenn Sie staatenlos sind und nach internationalem Recht keine anerkannte Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie im Vereinigten Königreich Schutz als Staatenloser beantragen.  Wenn Sie sich im Vereinigten Königreich aufhalten und nicht in Ihr Land oder Gebiet zurückkehren können, können Sie möglicherweise im Vereinigten Königreich bleiben.  Das Innenministerium wird Ihren Antrag prüfen. Global Law berät Sie über das geltende Recht und bietet Ihnen Beratung vor und nach dem Gespräch, da das Innenministerium möglicherweise ein Gespräch mit Ihnen verlangt. Unsere Einwanderungsspezialisten beraten Sie hinsichtlich der Faktoren, die Staatenlosigkeit begründen können, und geben Ihnen Hinweise zu den erforderlichen Nachweisen, die Sie zur Unterstützung Ihres Antrags vorlegen müssen. Wenn Ihr Antrag auf Schutz abgelehnt wird und das Innenministerium nicht akzeptiert, dass Sie staatenlos sind, können Sie beim erstinstanzlichen Gericht der AIC Berufung einlegen. Global Law vertritt Sie bei Ihrer Berufung gegen die Staatenlosigkeit und berät Sie hinsichtlich der erforderlichen Beweise, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.

Neue Asylanträge

Wenn Ihr Asylantrag vom Innenministerium abgelehnt und später vom erstinstanzlichen oder oberen Gericht der AIC abgelehnt wird, können Sie möglicherweise einen neuen Antrag beim Innenministerium stellen. Das Innenministerium prüft solche neuen Anträge, wenn Sie Beweise vorlegen, die zuvor vom Innenministerium oder dem Einwanderungsrichter (je nach Fall) nicht berücksichtigt wurden. Global Law prüft die Begründetheit Ihres Antrags und berät Sie über das geltende Recht. Unsere Anwälte für Einwanderungsrecht werden in Ihrem Namen beim Innenministerium vorstellig werden und Sie darüber beraten, welche Beweise "neue neue Beweise" darstellen können, um einen neuen Asylantrag zu begründen. Außerdem beraten wir Sie über die erforderlichen Unterlagen, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.

Berufung gegen die Abschiebung

Bei der Abschiebung handelt es sich um ein Verfahren zur Ausweisung von Ausländern, die bestimmte Straftaten begangen haben und zu einer bestimmten Freiheitsstrafe verurteilt wurden und deren Abschiebung nach Ansicht des Innenministeriums dem öffentlichen Wohl dienlich ist.

Die Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in ihr Herkunftsland kann für den Abgeschobenen ein entmutigendes Verfahren sein. Das Innenministerium wird zunächst ein Abschiebungsschreiben ausstellen. Dieses Schreiben enthält die Gründe für die geplante Abschiebung. Gegen diesen Bescheid kann ein Rechtsbehelf beim erstinstanzlichen Gericht der AIC eingelegt werden. Global Law ist befugt, potenzielle Abzuschiebende bei Berufungen gegen die Abschiebung vor dem erstinstanzlichen Gericht der AIC und dem Obergericht zu vertreten. Global Law berät hinsichtlich des anwendbaren Rechts, der Begründetheit der Abschiebungsbeschwerde und der erforderlichen Beweise zur Unterstützung der Abschiebungsbeschwerde, entwirft Rahmenargumente, bereitet Abschiebungsbeschwerdebündel vor und vertritt den potenziellen Abschiebungsempfänger bei der Abschiebungsbeschwerde.

Inhaftierung von Einwanderern

Einwanderungshäftlinge haben bestimmte gesetzliche Rechte. Wenn das Innenministerium einen Ausländer in einem der Immigration Removal Centres im Vereinigten Königreich aufgrund der Einwanderungsbefugnisse inhaftiert, hat der Ausländer das Recht, beim Innenministerium eine Kaution für die Einwanderung zu beantragen.

Global Law unterstützt Abschiebungshäftlinge in allen Aspekten der Abschiebungshaft, vom Ausfüllen des Antragsformulars für eine Abschiebungshaft über die Formulierung der Gründe für eine Abschiebungshaft bis hin zur Vertretung des Häftlings gegenüber dem Innenministerium. Es ist ratsam, dass Häftlinge einen professionellen Rechtsbeistand hinzuziehen, um sich über ihre Rechte zu vergewissern. Unsere Einwanderungsexperten werden die Abschiebungshäftlinge über ihre Rechte beraten und die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Innenministeriums gegenüber den Häftlingen darlegen. Global Law ist befugt, im Namen von Abschiebungshäftlingen Kautionsanträge beim Innenministerium zu stellen. 

Gericht der ersten Instanz - Kaution für Einwanderer

Abschiebungshäftlinge haben auch das Recht, direkt beim erstinstanzlichen Gericht der Asyl- und Einwanderungskammer (AIC) eine Kaution zu beantragen. Das erstinstanzliche Gericht der AIC wird bei der Entscheidung über die Gewährung einer Kaution bestimmte Faktoren berücksichtigen. Global Law prüft die Begründetheit des Kautionsantrags, ist beim Ausfüllen des Antragsformulars behilflich, verfasst die Begründung für die Kaution und reicht den Kautionsantrag beim erstinstanzlichen AIC-Tribunal ein. Unser Vertreter und leitender Anwalt für Einwanderungsfragen ist bevollmächtigt und wird den Abschiebungshäftling bei der Kautionsanhörung vertreten.

Einwanderung und Asylanträge

Was wir Ihnen bieten können:

1. Eine detaillierte persönliche und professionelle Überprüfung Ihrer persönlichen Umstände
2. Beurteilung der Begründetheit Ihrer Berufung
3. Beratung über die relevanten Beweismittel
4. Ausfüllen des Asyl- oder Einwanderungsantrags
5. Vervollständigung von Berufungsanträgen
6. Abfassung von Berufungsbegründungen
7. Abfassung von Gründen für eine Kaution
8. Vervollständigung von Kautionsanträgen
9. Verfassen von Schriftsätzen an das Innenministerium
10. Sie über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden halten

Was ist als nächstes zu tun?

Wenn Sie sofortige Unterstützung bei der Beantwortung Ihrer Fragen zum britischen Einwanderungs- und Asylsystem benötigen, rufen Sie uns bitte unter 02075041306 an, und wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.

Ihre persönlichen Daten werden als wichtig und vertraulich behandelt und nicht zu Marketingzwecken an Dritte weitergegeben.

Auf unserer LinkedIn-Seite veröffentlichen wir regelmäßig Updates und Erfolgsgeschichten. Für Updates folgen Sie uns auf LinkedIn 

Global Law Immigration Consultant im Vereinigten Königreich ist von der IAA zugelassen und wird von ihr reguliert: F20210027. Die Zulassung durch die IAA ermöglicht es uns, Sie in zahlreichen Asylverfahren zu vertreten.

Warum uns wählen?

Unser Visumservice ist darauf ausgelegt, allen Reisenden ein nahtloses, sicheres und effizientes Erlebnis zu bieten. Ob Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen oder unterwegs Unterstützung benötigen, wir haben ein System entwickelt, das Geschwindigkeit, Sicherheit, Einfachheit und Support priorisiert

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Professioneller und zuverlässiger Service. Ich habe mein Visum schnell erhalten, danke!

Elif K.

Der Visumprozess war wirklich schnell und einfach. Ich empfehle es definitiv.

Ahmet Y.

Sehr guter Service, alles lief wie erwartet. Sehr zu empfehlen!

Sophie M.

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