Bei der Beantragung der britischen Staatsbürgerschaft ist die Erfüllung der Anforderungen an den guten Leumund ein entscheidender Schritt im Verfahren. Mit dieser Prüfung wird sichergestellt, dass der Antragsteller die Werte und rechtlichen Normen einhält, die von einem britischen Staatsbürger erwartet werden. Aber was genau bedeutet "guter Charakter" im Sinne des britischen Einwanderungsrechts? Dieser Leitfaden für Global Law erläutert den rechtlichen Rahmen, die Schlüsselfaktoren und mögliche Fallstricke, die Antragsteller beachten sollten.
Die Anforderung des guten Leumunds ist ein grundlegendes Kriterium für Personen, die die britische Staatsangehörigkeit beantragen. Anhand dieses Kriteriums wird beurteilt, ob ein Antragsteller die Anforderungen erfüllt, die an einen britischen Staatsbürger gestellt werden. Diese Anforderung gilt sowohl für Einbürgerungs- als auch für Registrierungsanträge von Personen ab 10 Jahren.
Das Erfordernis des guten Leumunds ist in Schedule 1 des British Nationality Act (BNA) 1981 verankert. Im Laufe der Zeit wurde ihr Geltungsbereich durch Gesetze wie das folgende erweitert:
Der Begriff des guten Charakters ist im britischen Staatsangehörigkeitsgesetz von 1981 nicht ausdrücklich definiert, aber das Innenministerium hat verschiedene Faktoren dargelegt, die darüber entscheiden, ob ein Antragsteller diesen Standard erfüllt. Zu diesen Faktoren gehören:
Einem Antragsteller wird normalerweise die Staatsbürgerschaft verweigert, wenn er:
Sie wurden zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten (im Vereinigten Königreich oder im Ausland) verurteilt.
Sie sind beharrliche Straftäter mit wiederholten Verurteilungen.
Sie haben Straftaten begangen, die einen schweren Schaden verursacht haben.
Sie sind im Register für Sexualstraftäter eingetragen.
Bewerbungen können auch dann berücksichtigt werden, wenn es sich um geringfügige Verurteilungen handelt oder wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Rehabilitation belegen.
Antragsteller werden abgelehnt, wenn sie an folgenden Vorgängen beteiligt waren:
Kriegsverbrechen, Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Terrorismusbezogene Aktivitäten oder extremistisches Verhalten.
Organisationen, die Gewalt gegen das Vereinigte Königreich oder internationale Gemeinschaften fördern.
Die Antragsteller müssen finanzielle Verantwortung nachweisen. Zu den Faktoren, die sich negativ auf einen Antrag auswirken können, gehören:
Konkurs oder Liquidation.
Nicht gezahlte Steuern, Gemeindesteuern oder Schulden bei der Regierung.
Betrug mit öffentlichen Geldern oder finanzielle Täuschung.
Das Innenministerium betrachtet jedes unehrliche Verhalten als Indikator für einen schlechten Charakter. Dazu gehören:
Falsche Angaben in Visum-, Einwanderungs- oder Staatsangehörigkeitsanträgen.
Betrügerische Erlangung von Leistungen oder öffentlichen Geldern.
Nichtoffenlegung relevanter Informationen, wie z.B. strafrechtliche Verurteilungen.
Verstöße gegen die Einwanderungsgesetze des Vereinigten Königreichs können zu einer Ablehnung führen, einschließlich:
Aufenthalt eines Visums oder illegale Einreise in das Vereinigte Königreich.
Arbeiten in der Illegalität oder Einstellung von nicht zugelassenen Arbeitskräften.
Scheinehe oder betrügerische Asylanträge.
Ab dem 10. Februar 2025 werden Anträge, die die illegale Einreise in das Vereinigte Königreich betreffen, in der Regel abgelehnt, unabhängig davon, wann die Straftat begangen wurde.
Wenn der Ruf oder die Aktivitäten eines Bewerbers in seiner Gemeinde große Besorgnis erregen, kann ihm die Staatsbürgerschaft verweigert werden. Dies schließt ein:
Beteiligung an kriminellen Organisationen oder Banden.
Prominente negative Berichterstattung in den Medien.
Verbindung mit bekannten Kriminellen.
Bei Antragstellern unter 18 Jahren wird das Wohl des Kindes gemäßAbschnitt 55 des Borders, Citizenship, and Immigration Act 2009 berücksichtigt. Wenn ein Kind wegen einer Straftat verurteilt wurde, werden das Alter und die Rehabilitationsbemühungen berücksichtigt.
Jeder Antrag wird von Fall zu Fall geprüft. Die Entscheidungsträger können mildernde Faktoren berücksichtigen, wie z. B.:
Die seit der Straftat verstrichene Zeit.
Art und Schwere der Straftat.
Nachweise für die Rehabilitation (z. B. Freiwilligenarbeit, gemeinnützige Arbeit oder Therapie).
Beiträge zur Gesellschaft (z. B. berufliche Leistungen, karitative Aktivitäten).
In Ausnahmefällen kann einem Antragsteller mit Vorstrafen die Staatsbürgerschaft dennoch gewährt werden, wenn ein zwingender Beweis für seine Rehabilitierung vorliegt.
Die Bewerber müssen alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß angeben. Werden keine genauen Angaben gemacht, kann dies zu folgenden Konsequenzen führen:
Automatische Ablehnung des Antrags.
Verbot der erneuten Beantragung der britischen Staatsbürgerschaft.
Potenzielle Strafverfolgung wegen Täuschung.
Das Erfordernis des guten Leumunds ist ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens zur Erlangung der britischen Staatsangehörigkeit. Die Antragsteller müssen einen klaren Nachweis für rechtmäßiges und verantwortungsvolles Verhalten erbringen. Auch wenn Fehler in der Vergangenheit nicht immer zu einer automatischen Ablehnung führen, prüft das Innenministerium jeden Fall sorgfältig, um festzustellen, ob der Antragsteller mit den britischen Werten und Rechtsnormen übereinstimmt.
Personen, die Zweifel an ihrer Anspruchsberechtigung haben, sollten sich rechtlich beraten lassen.
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