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Bevorstehende Änderungen an der Definition von nicht verheirateten Partnern in den Einwanderungsregeln des Vereinigten Königreichs

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Bevorstehende Änderungen an der Definition von nicht verheirateten Partnern in den Einwanderungsregeln des Vereinigten Königreichs

Die Definition des unverheirateten Lebenspartners in Anhang FM der britischen Einwanderungsbestimmungen steht vor einer bedeutenden Änderung, die mögliche Auswirkungen auf diejenigen hat, die in das Vereinigte Königreich einwandern wollen. In diesem Artikel werden die bevorstehenden Änderungen und ihre Auswirkungen auf die rechtlichen Anforderungen für Visa für unverheiratete Partner erörtert.

 

Änderungen des Anhangs FM:

Ab dem 31. Januar 2024 wird die britische Regierung den Anhang FM der Einwanderungsbestimmungen überarbeiten, der insbesondere die Definition von unverheirateten Partnern für Einwanderungszwecke betrifft. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

 

1. Erfordernis des Zusammenlebens: Die Änderungen stellen klar, dass unverheiratete Partner mindestens zwei Jahre lang in einer der Ehe oder der zivilen Lebenspartnerschaft vergleichbaren Beziehung zusammengelebt haben müssen. Damit sollen die Kriterien für das Zusammenleben präzisiert werden.

 

2. Finanzielle Anforderungen: Mit den neuen Regeln werden auch die finanziellen Kriterien für unverheiratete Partner überarbeitet. Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie die Mindesteinkommensgrenze erreichen und finanzielle Unterstützung und Stabilität nachweisen.

 

3. Echte und andauernde Beziehung: Die Einwanderungsregeln werden die Bedeutung des Nachweises einer echten und andauernden Beziehung für unverheiratete Partner bekräftigen. Zusätzliche Beweise können erforderlich sein, um die Echtheit und Langlebigkeit der Beziehung zu belegen.

 

4. Nachweise: Die Antragsteller müssen umfassende Nachweise zur Untermauerung ihres Antrags vorlegen, einschließlich des Nachweises gemeinsamer finanzieller Angelegenheiten, gemeinsamer Verantwortlichkeiten und des Zusammenlebens.

 

Auswirkungen auf Visumanträge:

Die Änderungen an der Definition von unverheirateten Partnern in Anhang FM werden sich auf Personen auswirken, die ein Visum auf der Grundlage dieser Kategorie beantragen. Es ist wichtig, die neuen Anforderungen vollständig zu verstehen und einen Antrag vorzubereiten, der die geänderten Kriterien erfüllt, um ein erfolgreiches Ergebnis zu gewährleisten.

 

 

Für alle, die über diese Kategorie in das Vereinigte Königreich einwandern möchten, ist es wichtig, sich über die bevorstehenden Änderungen der Definition von unverheirateten Partnern in den britischen Einwanderungsbestimmungen zu informieren. Indem sie die geänderten Anforderungen verstehen und sich professionell beraten lassen, können sie ihre Chancen auf einen erfolgreichen Visumantrag optimieren. Für eine persönliche Beratung und Unterstützung bei Ihren Einwanderungsangelegenheiten empfehlen wir Ihnen, Global Law unter 0207 504 1306 zu kontaktieren.

  • Veröffentlicht am: 31.01.2024

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