Das Berufungsverfahren für ein britisches Visum ist ein rechtlicher Weg, der es Antragstellern ermöglicht, eine Ablehnungsentscheidung des Innenministeriums anzufechten. Bei Erfolg kann dieses Verfahren die Ablehnung aufheben und zur Erteilung des ursprünglich beantragten Visumtyps für das Vereinigte Königreich führen.
Allerdings ist nicht jede Ablehnung mit dem Recht auf Widerspruch verbunden. Aus dem Ablehnungsschreiben geht klar hervor, ob Sie berechtigt sind, Widerspruch einzulegen. Für diejenigen, die nicht dazu berechtigt sind, können andere Möglichkeiten wie eine administrative Überprüfung oder eine erneute Antragstellung sinnvoller sein.
In diesem Leitfaden zum globalen Recht werden die einzelnen Schritte detailliert erläutert, damit Sie wissen, wie Sie eine Visumverweigerung im Vereinigten Königreich wirksam anfechten können.
Prüfen Sie, ob Sie Berufung einlegen können.
Richten Sie Ihre Berufung ein.
Entscheiden Sie sich für eine Anhörung oder eine Überprüfung auf Papier.
Bezahlen Sie die Gebühr für die Berufung gegen das Visum für das Vereinigte Königreich.
Warten Sie die Entscheidung ab.
Der erste Schritt besteht darin, sich zu vergewissern, ob Sie einen Rechtsbehelf einlegen können. Sie haben das Recht, in folgenden Fällen Widerspruch einzulegen:
Menschenrechtsansprüche
Schutzansprüche (Asyl oder humanitärer Schutz)
Anträge im Rahmen des EU-Niederlassungsprogramms
Entzug der Staatsbürgerschaft
Wenn in der Ablehnung Ihres VK-Visums kein Recht auf Einspruch vermerkt ist, müssen Sie möglicherweise einen neuen Antrag stellen oder stattdessen eine administrative Überprüfung beantragen.
Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie einen Einwanderungsberater oder Rechtsanwalt um Hilfe bitten.
Wenn Sie das Recht haben, Widerspruch einzulegen, müssen Sie dies vor Ablauf der Frist tun:
14 Tage, wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Ablehnungsschreibens im Vereinigten Königreich befinden.
28 Tage, wenn Sie sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden.
Wenn Sie die Frist versäumen, müssen Sie dies in Ihrem Antrag begründen. Das Gericht entscheidet dann, ob es den Antrag annimmt.
Wie wird die Beschwerde eingereicht:
Online-Einreichung: Am schnellsten geht es, wenn Sie den MyHMCTS-Service, eine Online-Plattform, nutzen. Sie benötigen Ihre Referenznummer des Innenministeriums und alle Dokumente, die Ihren Widerspruch unterstützen.
Post oder E-Mail: Wenn Sie die Online-Plattform nicht nutzen können, können Sie Ihren Widerspruch per Post oder E-Mail einreichen. Verwenden Sie Formulare wie IAFT-5 für Einwanderungsfälle oder IAFT-6 für Asylfälle.
Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen bei der Einreichung Ihrer Beschwerde beifügen.
Nachdem Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, entscheiden Sie, wie das Gericht Ihren Fall prüft:
Mündliche Anhörung:
Sie oder Ihr Anwalt können Ihren Fall vor einem Richter vortragen.
Die Anhörung ist in der Regel öffentlich, aber Sie können aus Sicherheits- oder Vertraulichkeitsgründen eine nicht-öffentliche Anhörung beantragen.
Sie können auch über eine Videoverbindung teilnehmen, wenn Sie nicht persönlich erscheinen können.
Papierbesprechung:
Der Richter wird nur auf der Grundlage der von Ihnen eingereichten Unterlagen und des schriftlichen Einspruchs entscheiden. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Welche Option ist besser?
In der mündlichen Anhörung können Sie Ihren Fall ausführlich erläutern und Fragen des Richters beantworten. Wenn Ihr Fall einfach ist, reicht möglicherweise eine schriftliche Prüfung aus.
Bei der Einreichung Ihres Widerspruchs müssen Sie eine Gebühr entrichten:
£80 für eine schriftliche Prüfung.
£140 für eine mündliche Anhörung.
Sie können bei der Einreichung Ihres Widerspruchs online bezahlen oder bei einer Bewerbung auf dem Postweg die Zahlungsdaten angeben.
Manche Menschen haben je nach ihrer finanziellen Situation Anspruch auf Prozesskostenhilfe oder eine Gebührenbefreiung. Sie können beim Gericht oder bei einem Berater nachfragen, ob Sie Anspruch darauf haben.
Nachdem Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, wird das Gericht Ihren Fall prüfen. Dieser Teil des Verfahrens kann mehrere Monate dauern, je nachdem, wie komplex Ihr Fall ist und wie beschäftigt das Gericht ist.
Mündliche Anhörungen: Diese können mehr Zeit in Anspruch nehmen, da sie ein bestimmtes Datum und eine bestimmte Uhrzeit erfordern.
Entscheidungszeitplan: Nach der Anhörung oder der schriftlichen Prüfung braucht das Gericht in der Regel einige Wochen, um eine Entscheidung zu treffen.
Wenn Ihr Einspruch erfolgreich ist, wird Ihr Visum genehmigt, und Sie können Ihre Pläne weiterverfolgen.
Wenn Ihr Antrag nicht erfolgreich ist, erhalten Sie ein Schreiben, in dem die Gründe dafür erläutert werden. Möglicherweise haben Sie noch die Möglichkeit, sich erneut zu bewerben oder eine weitere Überprüfung zu beantragen.
Die Gesamtdauer hängt von der Komplexität des Falles und der Arbeitsbelastung des Gerichts ab. Hier ist ein allgemeiner Zeitplan:
Einlegung der Beschwerde: Bis zu 28 Tage nach der Ablehnung
Bearbeitung und Terminierung: 2-6 Monate, je nach Zeitplan des Gerichts
Entscheidung nach Anhörung: 2-8 Wochen nach der Anhörung
Die Bearbeitungszeit für ein britisches Visum kann zwischen einigen Monaten und über einem Jahr liegen. Wenn Sie sich informieren und mit Ihrem Rechtsberater in Kontakt bleiben, können Sie Ihre Erwartungen besser erfüllen.
Für einen erfolgreichen Einspruch ist es wichtig zu verstehen, warum Ihr Visum abgelehnt wurde. Häufige Gründe sind unter anderem:
Fehlende oder unvollständige Dokumente
Unzureichende Nachweise zur Erfüllung der Visumspflicht
Unrichtige oder widersprüchliche Angaben
Nicht ausreichende finanzielle Mittel nachweisen
Wenn Sie diese Punkte in Ihrer Beschwerde oder Ihrem Folgeantrag korrigieren, erhöhen sich Ihre Erfolgsaussichten.
Die Erfolgsquote bei Anträgen auf Erteilung eines Visums für das Vereinigte Königreich schwankt, aber die Daten des Justizministeriums für Juli bis September 2023 zeigen, dass 47 % der 6.700 Fälle, die in diesem Zeitraum geprüft wurden, genehmigt oder bewilligt wurden. Dazu gehören:
46 % der Asyl-/Schutzfälle.
51 % der Menschenrechtsfälle.
44 % der Beschwerden gegen die Freizügigkeit im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Im Durchschnitt haben Antragsteller eine Erfolgschance von 35-50 %, wenn sie gegen die Ablehnung eines britischen Visums Widerspruch einlegen. Die Erfolgswahrscheinlichkeit hängt jedoch von Faktoren wie der Qualität des ursprünglichen Antrags, den Gründen für die Ablehnung und der Stärke der während des Berufungsverfahrens vorgelegten Beweise ab.
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