Das Reisen nach Europa wird sich mit der Einführung von Europe EES, dem neuen Einreise-/Ausreisesystem der EU für den Schengen-Raum, ändern. Aber was bedeutet das für Sie? Wie wird es sich auf Ihre Reisen auswirken? Wer muss sich registrieren lassen, und wer ist davon ausgenommen? In diesem Schengen-Visum-Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über das Europe EES, die neuesten EU-Einreisebestimmungen und die Zukunft der Grenzsicherheit wissen müssen.
Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein neues automatisches Grenzkontrollsystem der Europäischen Union (EU). Es soll die Ein- und Ausreise von Nicht-EU-Reisenden, die die EU für einen kurzen Aufenthalt besuchen, digital verfolgen.
Derzeit erhalten Reisende aus Nicht-EU-Ländern bei jeder Ein- und Ausreise in ein EU-Land einen Stempel in ihren Pass. Das EES wird dieses manuelle Verfahren durch einen digitalen Datensatz ersetzen, der die Daten aufzeichnet:
Wann und wo ein Reisender in die EU ein- oder ausreist
Wenn ein Reisender seine zulässige Aufenthaltsdauer überschritten hat
Wenn einem Reisenden die Einreise verweigert wurde
Dieses System wird für die meisten Länder der EU und des Schengen-Raums gelten, in Zypern und Irland wird der Pass jedoch weiterhin manuell abgestempelt.
Das System gilt für alle Reisenden aus Nicht-EU-Ländern, die sich für einen kurzen Aufenthalt in einem EES-Land aufhalten, d. h.:
Personen, die ein Visum benötigen, um die EU zu besuchen.
Personen, die kein Visum benötigen, aber nur 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bleiben können.
Jedes Mal, wenn ein Nicht-EU-Reisender die Grenze überschreitet, werden seine persönlichen Daten und Reisedaten elektronisch erfasst.
Einige Reisende müssen sich nicht im EES registrieren lassen, darunter:
EU-Bürger, einschließlich derjenigen aus Zypern und Irland.
Nicht-EU-Bürger, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Aufenthaltskarte der EU besitzen.
Staatschefs, Diplomaten und andere Beamte mit besonderen Privilegien.
Forscher, Studenten und Unternehmensmitarbeiter mit besonderen Arbeitserlaubnissen.
Besatzungsmitglieder von internationalen Zügen und Güterfahrzeugen.
Inhaber von Langzeitvisa oder besonderen Grenzübertrittsgenehmigungen.
Diese Ausnahmen bedeuten, dass Personen, die regelmäßig in der EU leben oder arbeiten, nicht von der EBS betroffen sind.
Nein, das Vereinigte Königreich ist nicht in der EBS enthalten, da es nicht mehr Teil der Europäischen Union (EU) oder des Schengen-Raums ist.
Reisende aus dem Vereinigten Königreich, die die EU besuchen, werden jedoch wie andere Nicht-EU-Bürger den EES-Vorschriften unterliegen. Darüber hinaus benötigen britische Staatsbürger ab 2026 für die Einreise in die meisten EU- und Schengen-Länder eine ETIAS-Reisegenehmigung.
Das Einreise-/Ausreisesystem der Europäischen Union (EES), das ursprünglich am 10. November 2024 in Betrieb genommen werden sollte, hat sich seit 2022 verzögert und wird nun voraussichtlich 2026 in Betrieb genommen.
Die Europäische Kommission hat eine stufenweise Einführung vorgeschlagen, die den Mitgliedstaaten sechs Monate für die vollständige Einführung des Systems einräumt, sobald ein endgültiger Starttermin festgelegt ist. Der genaue Termin für die Inbetriebnahme des EES ist noch unbestätigt.
Sind Sie bereit, das Abstempeln von Pässen durch biometrische Datenerfassung und elektronische Aufzeichnungen zu ersetzen?
Wenn Sie zum ersten Mal in ein EES-Land einreisen, nachdem das System in Kraft getreten ist, müssen Sie Folgendes beachten:
Geben Sie Ihre persönlichen Daten an, wie Ihren Namen, Ihre Passnummer und Ihre Staatsangehörigkeit.
Lassen Sie Ihre Fingerabdrücke einscannen oder ein Foto Ihres Gesichts von einem Passkontrollbeamten machen.
Lassen Sie Ihre Daten im System speichern (anstatt einen Stempel in Ihren Pass zu bekommen).
Wenn Sie das EES schon einmal benutzt haben, sind Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsfoto) bereits im System gespeichert. Dies bedeutet:
Sie müssen keine Fingerabdrücke oder ein Gesichtsfoto mehr abgeben, es sei denn, das System verlangt neue Daten.
Ein Passkontrollbeamter wird lediglich Ihre Identität anhand der Datensätze im System überprüfen.
Wenn Sie einen biometrischen Pass haben, können Sie an einigen Grenzübergängen einen Selbstbedienungskiosk benutzen, um schneller einzureisen.
Die EES Europe wird in den folgenden Ländern der EU und des Schengen-Raums gelten:
Austria
Belgium
Bulgaria
Croatia
Czechia
Denmark
Estonia
Finland
France
Germany
Greece
Hungary
Iceland
Italy
Latvia
Liechtenstein
Lithuania
Luxembourg
Malta
Netherlands
Norway
Poland
Portugal
Romania
Slovakia
Slovenia
Spain
Sweden
Switzerland
Obwohl die meisten Länder der EU und des Schengen-Raums das Einreise-/Ausreisesystem (EES) nutzen, tun dies Zypern und Irland nicht; sie stempeln ihre Pässe weiterhin manuell ab. Irland ist nicht Teil des Schengen-Raums und hat daher seine eigene Grenzpolitik, während Zypern noch nicht vollständig in den Schengen-Raum integriert ist und nach eigenen Regeln arbeitet. Darüber hinaus haben Andorra, Monaco, San Marino und die Vatikanstadt keine eigenen Grenzkontrollen, sondern befolgen aufgrund ihrer offenen Grenzen zu den Schengen-Ländern indirekt die EES-Vorschriften.
Ab 2025 gelten in der Europäischen Union (EU) neue Einreisebestimmungen für Reisende aus Nicht-EU-Staaten:
Ein-/Ausreisesystem (EES): Dieses automatisierte System wird die Ein- und Ausreise von Nicht-EU-Bürgern erfassen, die EU-Länder für kurze Aufenthalte besuchen. Es ersetzt das Abstempeln der Pässe durch digitale Aufzeichnungen und nutzt biometrische Daten wie Gesichtsbilder und Fingerabdrücke, um die Grenzsicherheit zu erhöhen.
Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS): Bürger aus über 60 Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, müssen vor der Einreise in die meisten europäischen Länder eine ETIAS-Reisegenehmigung einholen. Diese elektronische Genehmigung, die drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig ist, erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Das ETIAS wird voraussichtlich ab 2026 einsatzbereit sein.
Gültiges Reisedokument: Ein Reisepass, der mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig ist und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde.
Aufenthaltszweck: Nachweis des Reisezwecks und der Reisebedingungen, wie z.B. Angaben zur Unterkunft oder ein Einladungsschreiben.
Ausreichende finanzielle Mittel: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt und die Rückreise.
Kein Sicherheitsrisiko: Der Reisende darf nicht im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung aufgeführt sein und sollte keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines Schengen-Staates darstellen.
Alle Schengen Visabestimmungen finden Sie hier.
Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein wichtiger Bestandteil der umfassenderen Grenzsicherheitsstrategie der EU und arbeitet mit mehreren anderen digitalen Systemen zusammen, um die Sicherheit zu erhöhen, die Migration zu steuern und Betrug zu verhindern. Es wird mit dem Schengen-Informationssystem (SIS), das die Suche nach vermissten Personen, gestohlenen Pässen und Kriminellen unterstützt, und dem Visa-Informationssystem (VIS), in dem Angaben zu Inhabern von Schengen-Visa und deren Reiseverlauf gespeichert sind, integriert. Darüber hinaus werden in der Europäischen Datenbank für Asyldaktyloskopie (EURODAC) die Fingerabdrücke von Asylbewerbern gespeichert, was bei Asyl- und Einwanderungsverfahren hilfreich ist. Ein weiteres wichtiges System, das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), wird bald vorschreiben, dass Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, vor der Einreise in die EU eine Vorabgenehmigung einholen müssen.
Durch die Verknüpfung dieser Systeme stellt die EU sicher, dass die Grenzbeamten über genaue Echtzeitdaten von Reisenden verfügen, was die Aufdeckung von Betrug, Sicherheitsrisiken und Overstayern erleichtert und gleichzeitig einen schnelleren und sichereren Grenzübertritt ermöglicht.
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