Sie haben vielleicht schon von ETIAS, dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem, gehört. Es ist jedoch noch nicht in Betrieb und wird erst in der ersten Hälfte des Jahres 2025 in Betrieb gehen. Im Moment müssen Reisende noch nichts unternehmen. Dennoch ist es wichtig, ETIAS zu verstehen - wer braucht es & was ist zu erwarten, wenn man nach Europa reist.
Nein, ETIAS ist noch nicht in Kraft. Es wird nicht in der ersten Hälfte des Jahres 2025 anlaufen, und die Reisenden müssen derzeit nichts unternehmen. Die Europäische Union wird den offiziellen Start einige Monate im Voraus ankündigen.
Schengen ETIAS ist eine neue Reisegenehmigungspflicht für Reisende, die 30 europäische Länder besuchen und von der Visumpflicht befreit sind. Es handelt sich um ein elektronisches System, das mit Ihrem Reisepass verknüpft ist und bis zu drei Jahre oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses gültig ist - je nachdem, was zuerst eintritt. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, müssen Sie eine neue ETIAS-Genehmigung beantragen.
Der Besitz eines genehmigten ETIAS ermöglicht mehrere kurzfristige Aufenthalte in Europa, in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Dies ist jedoch keine Garantie für die Einreise. Die Grenzbeamten werden Ihre Dokumente bei der Ankunft trotzdem überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie die Einreisebedingungen erfüllen.
Für welche Länder in Europa wird ETIAS benötigt? Das Schengen ETIAS ist für visumfreie Reisende erforderlich, die die folgenden 30 europäischen Länder besuchen:
Österreich
Belgien
Bulgarien
Kroatien
Zypern
Tschechien Republic
Denmark
Estonia
Finland
France
Germany
Greece
Hungary
Iceland
Italy
Latvia
Liechtenstein
Lithuania
Luxembourg
Malta
Netherlands
Norway
Poland
Portugal
Romania
Slovakia
Slovenia
Spain
Sweden
Switzerland
Wenn Sie ohne Visum in eines dieser Länder reisen, benötigen Sie vor der Abreise eine ETIAS-Genehmigung.
ETIAS gilt für von der Visumpflicht befreite Staatsangehörige, die für kurze Aufenthalte nach Europa reisen, wie z. B:
Albanien
Antigua und Barbuda
Argentinien
Australien
Bahamas
Barbados
Bosnien und Herzegowina
Brasilien
Brunei
Kanada
Chile
Kolumbien
Costa Rica
Dominica
El Salvador
Georgia
Grenada
Guatemala
Honduras
Hong Kong
Israel
Japan
Kiribati
Kosovo
Macao
Malaysia
Marshall Inseln
Mauritius
Mexiko
Mikronesien
Moldawien
Montenegro
Neu Neuseeland
Nicaragua
Nordmazedonien
Palau
Panama
Paraguay
Peru
Saint Kitts und Nevis
Saint Lucia
Saint Vincent und die Grenadinen
Samoa
Serbien
Seychellen
Singapur
Solomon Inseln
Südkorea
Taiwan
Timor-Leste
Tonga
Trinidad und Tobago
Tuvalu
Ukraine
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigtes Königreich
Vereinigte Staaten von Amerika
Uruguay
Venezuela
Wenn Sie einen Reisepass eines Landes besitzen, das von der Visumpflicht befreit ist, müssen Sie ein ETIAS beantragen, bevor Sie in eines der 30 teilnehmenden europäischen Länder einreisen.
Ab März 2025 ist das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) noch nicht betriebsbereit. Die Europäische Union hat angekündigt, dass ETIAS in der ersten Hälfte des Jahres 2025 nicht in Betrieb gehen wird, und Reisende müssen zu diesem Zeitpunkt nichts unternehmen.
Jüngste Entwicklungen deuten darauf hin, dass der Starttermin des ETIAS auf Anfang 2026 verschoben wurde. Diese Verzögerung steht im Zusammenhang mit der Einführung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) der Europäischen Union, das nun Ende 2025 in Betrieb genommen werden soll. ETIAS wird voraussichtlich sechs Monate nach der Einführung des Europe EES beginnen, so dass der voraussichtliche Starttermin auf Anfang 2026 fällt.
Das ETIAS für Reisende aus dem Vereinigten Königreich wird nun voraussichtlich Anfang 2026 eingeführt, nachdem das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) Ende 2025 in Betrieb genommen wurde. Britische Staatsangehörige benötigen für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) in 30 europäischen Ländern ein genehmigtes ETIAS.
Die offizielle ETIAS-Gebühr für die Schengen-Reisegenehmigung beträgt 7 €. Bestimmte Reisende sind jedoch von der Zahlung befreit, darunter:
Minderjährige unter 18 Jahren
Erwachsene über 70
Familienangehörige von EU-Bürgern oder Nicht-EU-Bürgern mit Freizügigkeitsrecht
Die Antragsgebühr ist zu entrichten, sobald das System in Betrieb ist (voraussichtlich Anfang 2026).
Nein, das ETIAS ersetzt kein Schengen-Visum. ETIAS ist eine Reisegenehmigung für visumfreie Reisende, die Länder des Schengen-Raums für kurze Aufenthalte besuchen (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen). Es handelt sich nicht um ein Visum und gilt nicht für Reisende, die bereits ein Schengen-Visum benötigen.
Wenn Sie aus einem Land kommen, in dem ein Schengen-Visum erforderlich ist, müssen Sie trotzdem ein solches beantragen. ETIAS ist nur für visumfreie Reisende gedacht, die bisher keine vorherige Reisegenehmigung benötigten.
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