Sie wollen die atemberaubende Architektur von Budapest erkunden? Starten Sie noch heute Ihren Antrag auf ein Schengen-Visum für Ungarn! Egal, ob Sie privat oder geschäftlich nach Ungarn reisen oder Ihre Familie wiedersehen möchten, dieser umfassende Schengen-Visum-Leitfaden enthält alles, was Sie über die Beantragung eines Schengen-Visums für Ungarn wissen müssen - einschließlich der Anforderungen, Termine und hilfreicher Reisetipps.
Ungarn ist ein verstecktes Juwel in Mitteleuropa und bietet eine Mischung aus pulsierendem Stadtleben, reicher Geschichte und natürlicher Schönheit:
Thermalbäder & Wellness: Genießen Sie das heilende Wasser der Széchenyi und Gellért Bäder in Budapest.
Kulturelles Erbe: Entdecken Sie die historische Budaer Burg, die Kettenbrücke und das Parlamentsgebäude.
Feste & Veranstaltungen: Erleben Sie Veranstaltungen wie das Sziget Festival und das Budapester Weinfestival.
Essen & Wein: Probieren Sie Gulasch, Schornsteinkuchen und den weltberühmten Tokaji-Wein.
Landschaftlicher Charme: Besuchen Sie den Plattensee, den Nationalpark Hortobágy und das malerische Donauknie.
Ein Schengen-Visum für Ungarn ist ein Visum für den kurzfristigen Aufenthalt (Typ C), das Reisen in Ungarn und anderen Schengen-Ländern für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ermöglicht.
Sie können dieses Visum beantragen, wenn Sie für eine Reise nach Ungarn reisen:
Tourismus
Geschäfte
Besuche bei Familie oder Freunden
Studium oder Teilnahme an Konferenzen
Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen
LKW-Fahrten oder Transit durch den Schengen-Raum
Mit diesem Visum können Sie auch in andere Schengen-Länder reisen, sofern Ungarn Ihr Hauptreiseziel oder Ihr erster Einreiseort ist.
Sie benötigen ein Schengen-Visum für Ungarn, wenn:
Sie sind nicht Bürger eines Landes, das von der Visumpflicht befreit ist (wie die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien usw.)
Ihr Aufenthalt wird 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten
Ungarn ist Ihr Hauptreiseziel oder Ihr erster Einreiseort
Ab Ende 2025 benötigen Reisende aus Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem) zur Einreise nach Ungarn und in andere Schengen-Länder.
Hier finden Sie eine Liste der üblichen Schengen-Visum-Dokumente, die Sie benötigen:
Anforderung | Einzelheiten |
---|---|
Visumantragsformular | Muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein |
Reisepass | Mindestens 3 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig; in den letzten 10 Jahren ausgestellt |
Aktuelles Passfoto, das den Schengen-Fotoanforderungen entspricht | |
Mindestens €30.000 Deckung, gültig in allen Schengen-Staaten | |
Visumgebühr | €90 für Erwachsene, €45 für Kinder (6–11 Jahre), Kostenlos für Kinder unter 6 Jahren |
Biometrische Daten | Fingerabdrücke und Foto (Kinder unter 12 Jahren sind befreit) |
Reiseverlauf | Flugreservierungen mit Ein- und Ausreisedaten |
Unterkunftsnachweis | Hotelbuchungen oder Einladungsschreiben vom Gastgeber |
Reisezweck | Tourismus: Reiseplan; Geschäftlich: Einladung; Familie: Nachweis der Verwandtschaft |
Finanzielle Mittel | Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen oder Bürgschaft mit mindestens €50/Tag |
Nachweis der Rückkehrabsicht | Belege über Bindungen zum Heimatland (z. B. Arbeit, Studium, Eigentum) |
Für Minderjährige | Einverständniserklärung der Eltern, wenn unter 18 Jahre alt und ohne beide Elternteile reist |
Um Ihren Antrag auf ein Schengen-Visum für Ungarn zu stellen, müssen Sie einen Termin in der ungarischen Botschaft, im Konsulat oder über ein autorisiertes Visa Application Center (VAC) vereinbaren.
Jeder Antragsteller, auch Minderjährige, muss einen separaten Termin buchen.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Abnahme von Fingerabdrücken (biometrische Datenerfassung) ausgenommen.
Termine sollten lange im Voraus gebucht werden, besonders in der Hauptreisezeit wie im Sommer und an Feiertagen, da sich die Plätze schnell füllen.
Global Law ist eine preisgekrönte britische Einwanderungsberatungsfirma mit Büros in London und Dubai, die auf über 17 Jahre Erfahrung im Bereich Visa zurückblicken kann.
Sparen Sie sich den Stress und überlassen Sie es Global Law, Ihr Schengen-Visum für Ungarn zu vereinfachen:
Personalisierte Beratung für Ihren Reisezweck
Dokumentenprüfung zur Vermeidung von Fehlern
Schnelle Terminbuchung
Biometrische Unterstützung
End-to-End-Antragsverfolgung
Familienangehörige (Ehepartner oder Kinder) von EEA-Staatsangehörigen können für ein vereinfachtes Visumverfahren in Frage kommen:
Muss die Verwandtschaft nachweisen (z. B. Heiratsurkunde)
Muss mit dem EWR-Familienmitglied reisen oder ihm nachziehen
Visumgebühr für die Familie portugiesischer und slowenischer Staatsbürger erlassen (AS-Visum-Servicegebühr gilt weiterhin)
Das Verfahren für ein Schengen-Visum für Ungarn ist zwar nicht übermäßig schwierig, aber der Erfolg hängt von der richtigen Vorbereitung und der Aufmerksamkeit für Details ab. Ihre Chancen auf eine Genehmigung hängen von Faktoren wie der Richtigkeit Ihrer Dokumente, der Erfüllung aller Anforderungen und der korrekten Befolgung der Schritte ab. Wenn Sie sich gut organisieren und dafür sorgen, dass alles seine Ordnung hat, können Sie den Prozess viel reibungsloser gestalten.
Wenn Ihr Schengen-Visum abgelehnt wird, können Sie innerhalb von 8 Tagen bei derselben Botschaft oder demselben Konsulat Einspruch einlegen.
Berufsgebühr: €160
Terminvereinbarung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen: Einspruchsschreiben + neue Belege
Entscheidungszeit: In der Regel innerhalb von 15 Tagen (kann in bestimmten Fällen länger dauern)
Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen, aber es fällt eine neue Visumgebühr an.
Tipp: Einsprüche können mit der richtigen Unterstützung zu einer schnelleren Lösung führen!
Ihr Schengen-Visum für Ungarn ist der Schlüssel zu unvergesslichen Erlebnissen - und zum gesamten Schengen-Raum! Starten Sie Ihren Ungarn Visumantrag heute mit Global Law für eine reibungslose, stressfreie Reise!
Normalerweise 15 Kalendertage, kann aber verlängert werden, wenn mehr Dokumente benötigt werden.
Ja - sofern Ungarn Ihr Hauptreiseziel oder Ihr erster Einreiseort ist.
Etwa 100 € pro Aufenthaltstag, nachgewiesen durch Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen oder ein Schreiben des Sponsors.
Sie können innerhalb von 8 Tagen Widerspruch einlegen oder jederzeit einen neuen Antrag stellen. Es wird eine Gebühr erhoben.
Bis zu 6 Monate vor Ihrem Reisedatum. Nicht später als 15 Kalendertage vor der Abreise.
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