Die Beantragung eines Schengen-Visums muss nicht zwangsläufig überwältigend sein. Dieser Schengen-Visum-Leitfaden gliedert den Prozess in einfache Schritte - von der Prüfung, ob Sie ein Visum benötigen, und der Auswahl des richtigen Typs bis hin zur Buchung Ihres Termins und der Abholung Ihres Reisepasses.
Die Beantragung eines Schengen-Visums mag kompliziert erscheinen, aber wenn Sie die richtigen Schritte befolgen, kann es viel einfacher sein:
Prüfen Sie, ob Sie ein Visum benötigen
Wählen Sie den richtigen Visa-Typ
Entscheiden Sie, wo Sie den Antrag stellen möchten
Erforderliche Dokumente zusammenstellen
Buchen Sie einen Termin
Termin wahrnehmen
Visumgebühr bezahlen
Bearbeitung abwarten
Reisepass abholen
Reise in den Schengen-Raum
In den folgenden Abschnitten werden wir Sie durch die einzelnen Schritte führen.
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Nicht jeder braucht ein Schengen-Visum. Bürger vieler Nicht-EU-Länder müssen ein solches Visum beantragen, um für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum einzureisen.
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Welche Art von Visum Sie benötigen, hängt davon ab, warum Sie reisen wollen. Zu den gängigsten Arten gehören:
Touristenvisum - Für Urlaub und Besichtigungen.
Geschäftsvisum - Für Tagungen, Konferenzen oder berufsbedingte Reisen.
Studentenvisum - Für Kurzzeitkurse oder Schulungen.
Medizinisches Visum - Für medizinische Behandlungen in einem Schengen-Land.
Familien- oder Besuchsvisum - Für den Besuch von Verwandten oder Freunden.
Flughafentransitvisum - Für Aufenthalte auf Schengen-Flughäfen ohne Einreise ins Land.
ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem) - Für von der Visumspflicht befreite Staatsangehörige, die zu touristischen, geschäftlichen oder Transitzwecken in den Schengen-Raum reisen.
Visum für digitale Nomaden - Für Fernarbeiter, die für einen längeren Zeitraum in einem Schengen-Land leben und arbeiten möchten, während sie gleichzeitig bei einem Unternehmen außerhalb der Region angestellt bleiben. Einige Schengen-Länder bieten spezielle Visa für digitale Nomaden an, wie Spanien, Portugal und Italien.
Wenn Sie einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen, benötigen Sie ein nationales Visum anstelle eines Schengen-Visums.
Sie müssen Ihren Antrag auf ein Schengen-Visum bei dem für Ihre Reisepläne zuständigen Konsulat oder der Botschaft einreichen:
Wenn Sie nur ein Schengen-Land besuchen: Stellen Sie den Antrag beim Konsulat dieses Landes.
Wenn Sie mehrere Schengen-Länder besuchen: Stellen Sie den Antrag beim Konsulat des Landes, in dem Sie die meiste Zeit verbringen werden.
Wenn Sie mehrere Länder für die gleiche Zeit besuchen: Stellen Sie den Antrag beim Konsulat des Landes, in das Sie zuerst einreisen werden.
Einige Botschaften vergeben die Visabearbeitung an private Visumagenturen. Prüfen Sie daher, wo Sie in Ihrem Land einen Antrag stellen müssen.
Sie müssen die folgenden Dokumente vorbereiten:
Ausgefülltes Visumantragsformular (herunterladbar von der Website des Konsulats).
Gültiger Reisepass (muss noch mindestens 3 Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein).
Reiseplan (Flugbuchungen oder Reisetickets).
Unterkunftsnachweis (Hotelreservierungen, Mietverträge oder ein Einladungsschreiben, wenn Sie bei Familienangehörigen oder Freunden übernachten).
Reisekrankenversicherung (muss mindestens 30.000 € für medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte und Rückführung abdecken).
Nachweis der finanziellen Mittel (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen oder Briefe von Sponsoren, aus denen hervorgeht, dass Sie sich die Reise leisten können).
Brief, in dem Sie den Zweck Ihrer Reise erläutern (ein kurzes Schreiben, in dem Sie Ihre Reisepläne darlegen).
Aktuelle Fotos in Passgröße (müssen den offiziellen Anforderungen entsprechen, z. B. einfarbiger Hintergrund und neutraler Gesichtsausdruck).
Beschäftigungs- oder Studiennachweis (z. B. Arbeitsvertrag, Schreiben des Arbeitgebers oder Immatrikulationsbescheinigung).
Fingerabdruckdaten (falls Sie diese noch nicht eingereicht haben).
Einige Botschaften können je nach Ihrer Situation zusätzliche Dokumente verlangen, prüfen Sie also immer die spezifischen Anforderungen.
Die meisten Schengen-Botschaften verlangen, dass die Antragsteller einen Termin vereinbaren, bevor sie ihren Visumantrag einreichen. Wann ist der Antrag zu stellen?
Frühestens: 6 Monate vor Ihrer Reise.
Letztestens: Mindestens 15 Tage vor Ihrer Abreise.
Termine können häufig online über die Website des Konsulats oder über die Visumservicezentren gebucht werden.
Am Tag Ihres Schengen-Visum-Termins:
Pünktlich erscheinen (wer zu spät kommt, muss eventuell einen neuen Termin vereinbaren).
Alle erforderlichen Unterlagen mitbringen (darauf achten, dass alles vollständig ist).
Auf Fragen vorbereitet sein (der Beamte kann Fragen zu Ihrer Reise, Ihren Finanzen oder Ihren Plänen für die Rückkehr nach Hause stellen).
Biometrische Daten angeben (wenn Sie zum ersten Mal ein Schengen-Visum beantragen, werden Ihre Fingerabdrücke genommen).
Einige Konsulate können zusätzliche Fragen stellen, die Sie ehrlich und deutlich beantworten sollten.
Schengen Visagebührenmüssen bei der Einreichung des Antrags bezahlt werden. Die Standardgebühren sind:
90 € für Erwachsene.
45 € für Kinder (6-12 Jahre).
35 € für Antragsteller aus Armenien, Aserbaidschan und Belarus.
67,50 € für Antragsteller aus Cabo Verde.
Einige Gruppen von Reisenden (z. B. Studenten, Forscher und Familienangehörige von EU-Bürgern) können von den Gebühren befreit werden.
Wenn Sie Ihren Antrag über eine Visumstelle stellen, müssen Sie möglicherweise eine zusätzliche Servicegebühr entrichten.
Wie lange dauert es, ein Schengen-Visum zu erhalten? Die Dauer des Schengen-Antrags hängt von der Komplexität Ihres Antrags ab:
Standardzeit für die Genehmigung von Schengen-Visa: 15 Tage.
Erweiterte Zeit für die Genehmigung von Schengen-Visa: Bis zu 45 Tage (wenn zusätzliche Prüfungen erforderlich sind).
Einige Botschaften bieten Online-Verfolgungsdienste an, mit denen Sie den Status Ihres Antrags überprüfen können.
Wenn Ihr Schengen-Visum genehmigt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit der Visummarke darin. Bevor Sie die Botschaft verlassen, überprüfen Sie, ob alle Angaben korrekt sind:
Ihr Name und Ihre persönlichen Daten.
Gültigkeitsdaten des Visums.
Anzahl der erlaubten Einreisen (einfache oder mehrfache Einreise).
Wenn Ihr Visum abgelehnt wird, erhalten Sie von der Botschaft ein Schreiben mit einer Erklärung:
Der Grund für die Ablehnung.
Wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können, wenn Sie sie anfechten wollen.
Wenn Sie abgelehnt werden, können Sie sich erneut bewerben, nachdem Sie alle Probleme behoben haben.
Sobald Sie Ihr Schengen-Visum haben, sind Sie reisefertig. Vergewissern Sie sich vor der Abreise, dass Sie:
Überprüfen Sie Ihren Reisepass, um sicherzustellen, dass Ihre Visadaten korrekt sind.
Bewahren Sie Kopien wichtiger Dokumente auf, einschließlich Ihres Visums, Ihrer Reiseversicherung und des Nachweises Ihrer finanziellen Mittel.
Halten Sie sich an die Visabestimmungen (bleiben Sie nicht länger als die erlaubte Anzahl von Tagen).
Bei Ihrer Ankunft verlangen die Grenzbeamten möglicherweise einen Nachweis über Ihr Rückflugticket, Ihre Hotelbuchung oder Ihre Reiseversicherung, halten Sie diese Dokumente also griffbereit.
Der Schengen-Raum umfasst heute über 4 Millionen Quadratkilometer und beherbergt fast 420 Millionen Menschen. Er besteht aus 29 Ländern:
Österreich
Belgien
Tschechien (Tschechische Republic)
Denmark
Estonia
Finland
France
Germany
Greece
Hungary
Iceland
Italy
Latvia
Liechtenstein
Lithuania
Luxembourg
Malta
Netherlands
Norway
Poland
Portugal
Slovakia
Slovenia
Spain
Sweden
Switzerland
Croatia (Beitritt am 1. Januar 2023)
Bulgarien (vollständiger Beitritt am 1. Januar 2025)
Rumänien (vollständiger Beitritt am 1. Januar 2025)
Die Beantragung eines Schengen-Visums aus dem Vereinigten Königreich ist ähnlich strukturiert wie die Beantragung aus anderen Nicht-EU-Ländern. Es ist wichtig, die richtigen Verfahren zu befolgen, um einen reibungslosen Ablauf der Beantragung zu gewährleisten. Da das Verfahren zur Beantragung eines Schengen-Visums mitunter komplex sein kann, sollten Sie sich von einer renommierten Anwaltskanzlei aus dem Vereinigten Königreich beraten lassen.
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